Energieaudit

Die Durchführung von Energieaudits werden von großen Unternehmen seit 2015 erwartet, die spätestens alle 4 Jahre zu wiederholen sind. Grundlage dafür stellt die DIN EN 16247-1 in Verbindung mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) dar. Die ursprünglich europäische Vereinbarung für alle Mitgliedsstaaten zur Primärenergieeinsparung von 20 Prozent CO2 bis 2020 gegenüber 2007 wurde in nationales Recht überführt und ist seitdem für alle Großunternehmen, für verbundene und Partnerunternehmen verbindlich geregelt.

Das Vorgehen ist analog zur Energieberatung Mittelstand (KMU) und vergleicht bilanzartig die gezahlten Energiekosten mit den zugeordneten Verbrauchswerten an Strom und Wärme aus der Detailanalyse. Hier werden die Querschnittstechnologien wie Gebäude, Produktion (Druckluft, Beleuchtung, Klimatisierung etc.) neben der Heizungstechnik analysiert und kostenseitig bewertet. Der gewerbsmäßig genutzte Fuhrpark wird im Rahmen des Energieaudits ebenfalls betrachtet.

Im Anschluss lassen sich Sanierungsmaßnahmen ableiten und nach Wirtschaftlichkeitsaspekten bewerten, die sich an Ihrer Unternehmensentwicklung orientieren.

Unsere Erfahrungen aus den Energieeffizienzberatungen der vergangenen Jahre sowie aus den Bauzustandsanalysen von Gebäuden und realisierten Sanierungsvorhaben nutzen wir für die Erstellung Ihres individuellen Energiekonzepts.

Nutzen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Ihr spezielles Trainingsniveau – vom Energieaudit über die Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen bis zum regelmäßigen Follow-up-Check zur Überprüfung Ihrer Trainingsreife zum Energie-Effizienz-Pokal.

Energieaudit

  • DIN EN 16247-1
  • Energiekosten
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Energieeffizienzberatungen
  • Bauzustandsanalysen