Die energetische Sanierungsplanung
Schritt 1: Ermittlung Sanierungsbedarf
Der Sanierungsbedarf wird durch den Bauzustand und die bevorzugten Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestimmt. Sofern eine Energieberatung bereits durchgeführt wurde, ist es wichtig darauf zu achten, dass sich die abgeschätzten Kosten der Energieberatung auf die beheizte Gebäudehülle beziehen. Das bedeutet, dass ggf. die zu sanierenden Flächenanteile größer sind.
Ein Beispiel:
Sie wollen die Außenwände mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen. Der unbeheizte Eingangserker, der auch als Windfang fungiert, soll aber mitgedämmt werden. Zugleich ist zu empfehlen, die Dämmung des Sockelbereiches über die Kellerwände in das Erdreich zu führen, um zusätzliche Wärmebrücken zu vermeiden. Da weder der Keller noch der Windfang als unbeheizte Bereiche in der energetischen Berechnung betrachtet wurden, sind diese Flächenanteile auch bei der Kostenschätzung noch zu berücksichtigen.
Ergebnis des Sanierungsbedarfes ist die Kenntnis der Sanierungsmaßnahmen, der einzusetzenden Materialien, Flächen- und Kostenschätzungen sowie eine Grobterminplanung.
.............................................................................................................................................................
Schritt 2: Angebote einholen, Kostenschätzung, Finanzplanung und Vergabe
Ist der Sanierungsbedarf festgelegt, werden mindestens 3 Angebote je Gewerk eingeholt. Um die Leistungen auch tatsächlich miteinander vergleichen zu können, empfiehlt es sich, standardisiert auszuschreiben.
Bestandteil der Angebotsbewertung ist die Kostenaufstellung, die Diskussion der Leistungsinhalte und Vergabegespräche. Mit Kenntnis der Kostenaufstellung und der Berücksichtigung bundesweiter und regionaler Fördermöglichkeiten ist der Finanzbedarf bekannt und mit der Hausbank abzustimmen. Auch die schrittweise Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Zahlungsströmen aus z.B. vermiedenen jährlichen Energiekosten kann hierbei hilfreich sein.
Zusammen mit der Hausbank werden die Förderanträge z.B. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt und die Bereitstellung der Kredite vorbereitet. Bei diesen Tätigkeiten sind wir gern behilflich oder geben Ihnen nützliche Hinweise.
Nun kann es losgehen...
.............................................................................................................................................................
Schritt 3: Sanierung und baubegleitende Qualitätskontrolle
Werden KfW-Förderungen z.B. mit Gewährung eines Tilgungszuschusses in Anspruch genommen, wird bereits bei Beantragung der Fördermittel die Bestätigung durch einen Sachverständigen ingefordert. Dieser stellt bei der Hausbank die Anträge und bestätigt nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme, dass so wie beantragt auch ausgeführt wurde. Dies erfolgt durch den Verwendungsnachweis. Damit der Sachverständige den Nachweis erbringen kann, ist ein Mindestmaß an baubegleitender Qualitätskontrolle erforderlich.
Die Anzahl der Baustellenkontrollen ist abhängig vom Umfang und Komplexität der Sanierungsmaßnahmen und wird vorab gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Weiterhin sollten Sie den guten energetischen Zustand Ihrer Immobilie durch einen Energieausweis dokumentieren.
Sind Sie interessiert? Dann sprechen Sie uns an. --> Kontakt
.............................................................................................................................................................