Energieeffizienzberatung

Unternehmen stehen schon immer im Wettbewerb, unnötige Kosten zu vermeiden und den erforderlichen Bedarf so günstig wie möglich einzukaufen. Was in den vergangenen Jahren überwiegend im Materialeinkauf, in der Personalbeschaffung und in der Vergütung von Dienst-leistungen zutraf, gewinnt heute im Bereich der Energiebeschaffung, Energieerzeugung, - speicherung und -verteilung an Bedeutung.

   
Heizungsanlage in einem Kfz-Betrieb       Heizregister eines Bauhofes 

Ursache dafür sind die steigenden Energiekosten zusammen mit der Verknappung der Ressourcen an fossilen Energieträgern. Schon heute nimmt in einigen Branchen der Energieanteil eine führende Position unter den Kostenträgern ein. Unternehmen dieser Branchen haben sich schon frühzeitig mit einem kostengünstigen Energieeinkauf beschäftigt. Andere Unternehmen, in den die Energiekosten in den letzten Jahren noch moderat ausfielen und aufgrund der sicheren Prognose von Energiepreissteigerungen nun mit erhöhten Kostenanteilen zu kämpfen haben, sind gut beraten, ihre Energiesiuation auf den Prüfstand zu stellen.

Dies erfolgt in einer Energieeffizienzberatung, die insbesondere für kleine und mittlere Unterneh-men (KMU) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird.

Gemäß VDI 3922 erfolgt die Energieeffizienzberatung in 2 Stufen - in der Initialberatung und der sich anschließenden Detailberatung. Beide Stufen der Energieeffizienzberatung werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. 

Initialberatung

Die Initialberatung dient dazu, sich einen Überblick über die Energiesituation eines Unternehmens oder eines ausgewählten Unternehmensteiles zu verschaffen. Folgende Inhalte werden im Rahmen einer Initialberatung mindestens diskutiert:

  • Darstellung und Analyse des Energieverbrauchs für Raumwärme, Trinkwassererwärmung, Drucklufterzeugung, Prozesswärme, Klimatisierung/ Lüftung, Beleuchtung, Bürogeräte - also von Erdgas/ Heizöl, Strom und Wasser
  • Identifizierung der Treiber des Energieverbrauchs und der Energiekosten
  • Ableitung von gering investiven Maßnahmen und Änderung des Nutzerverhaltens zur nachhaltigen Reduzierung von Energieverbrauch und Energiekosten
  • Kostenabschätzung, Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Amortisationszeiten
  • Empfehlung zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen

KfW-Förderung Initialberatung:

Im Rahmen des KfW-Sonderfonds fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung von Energieeffizienzberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (siehe hierzu: www.kfw.de).

Derzeit wird die Initialberatung für KMU mit 80% des Beratungshonorars für max. 2 Tagewerke gefördert, sofern das Beratungshonorar nicht 100 € pro Tagewerk übersteigt. Neben der Förderung der Beratungsleistung fördert die KfW auch die Realisierung von Energiesparmaßnahmen in Unternehmen über das KfW-ERP-Programm.

(Anmerkung: 1 Tagewerk = 8 Stunden pro Tag; Honorarangaben sind immer Netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer).

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Detailberatung

In der Detailberatung werden die aus der Initialberatung grob abgeleiten Maßnahmen detailliert geplant und bewertet. Dies kann z.B. eine detaillierte Planung und Auslegung eines Blockheizkraftwerkes mit Ermttlung des Leistungsbedarfs für die Wärme- und parallele Stromerzeugung sein. Ebenso werden im Rahmen der Detailberatung z.B. die Gebäudehülle energetisch ermittelt, um den Heizwärmebedarf für die Anlagenplanung zu ermitteln. Zugleich lassen sich ebenfalls energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle ableiten und konkret bewerten. Die Inhalte einer Detailberatung sind im Gegensatz zur Initialberatung sehr vom Unternehmen und seinen Bedürf-nissen abhängig. Dem gegenüber folgt die Initialberatung weitestgehend einem branchenbezo-genen standardisierten Vorgehen.

Ergebnis einer Detailberatung ist die konkete Ausplanung von Maßnahmen, die anschließend unmittelbar umgesetzt werden können.

KfW-Förderung Detailberatung:

Im Rahmen des KfW-Sonderfonds fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung von Energieeffizienzberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (siehe hierzu: www.kfw.de).

Derzeit wird die Detailberatung für KMU mit 60% des Beratungshonorars für max. 10 Tagewerke gefördert, sofern das Beratungshonorar nicht 100 € pro Tagewerk übersteigt. Neben der Förderung der Beratungsleistung fördert die KfW auch die Realisierung von Energiesparmaßnahmen in Unternehmen über das KfW-ERP-Programm.

(Anmerkung: 1 Tagewerk = 8 Stunden pro Tag; Honorarangaben sind immer Netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer).

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Antragstellung und Vorgehen

Vor Abschluss eines Vertrages mit einem bei der KfW gelisteten Energieeffizienzberater ist sicherzustellen, dass die KfW den Zuschuss tatsächlich gewährt. Dies erfolgt über die Antragstellung über das Portal der KfW mit Ausdruck und Zusendung zu einem Regionalpartner, der die Antragstellung im Auftrag der KfW formal prüft und den Antrag zur KfW weiterleitet.

Erfolgt der Zuwendungsbescheid über die Bewilligung des Zuschusses durch die KfW, kann anschließend der Vertrag mit dem Energieeffizienzberater geschlossen und der Auftrag begonnen werden. Hier gilt es vor allem die Fristen bis zur Abgabe des Beratungsberichts einzuhalten.

Ist die Energieeffizienzberatung abgeschlossen, der Beratungsbericht erstellt und die Rechnung an den Energieeffizienzberater überwiesen, werden die erforderlichen Unterlagen beim Regional-partner eingereicht. Dieser sendet die Unterlagen weiter zur KfW und das Unternehmen erhält den vereinbarten Zuschuss.

Dieses Vorgehen ist inzwischen bewährt und unkompliziert. Wir als eingetragenes Unternehmen in der Energieeffizienzberatung bei der KfW unterstützen Sie bereits in diesen entscheidenden frühen Phasen gern. Sprechen Sie uns an.

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