Die Sanierung von Altimmobilien...
Schritt 1: Bauzustandsanalyse
... beginnt mit einer Bauzustandsanalyse im Rahmen einer Energiesparberatung. In einer Bauzustandsanalyse wird der technische Zustand eines Gebäudes festgestellt. Die notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben gegenüber einer energetischen Sanierung Vorrang. Denn hier ist mitunter bereits ein Schaden entstanden, der durch eine energetische Sanierung allein nicht zu beheben ist.
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Schritt 2: Antragstellung beim BAFA
Die Energiesparberatung für Wohngebäude mit einer Baufertigstellung vor dem 01.01.1995 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten (WE). Zusätzlich kann die Fördersumme durch eine zusätzliche Stromsparberatung erhöht werden. Thermografieaufnahmen können im Beratungsbericht integriert werden; ein separates Thermografiegutachten wird aktuell nicht mehr gefördert. Generell gilt, dass der beim BAFA gelistete Energieberater die Fördermittel, sofern er einen Antrag auf Zuschuss für eine Energiesparberatung gestellt wurde, erhält. Die dadurch geminderten Kosten werden durch ihn an den privaten Bauherren "weitergegeben". Daher übernehmen wir für Sie die Antragsformalitäten, sofern Sie sich für eine Energiesparberatung entschieden haben.
Wichtige Hinweise zur Energiesparberatung für Wohngebäude finden Sie hier (www.bafa.de).
Für Nichtwohngebäude erfolgt eine Energiesparberatung meist im Rahmen einer energetischen Sanierungsplanung. Die Beratungsleistungen können i.d.R. bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) berücksichtigt werden.
Sofern Sie die energetische Sanierung planen, freuen wir uns über Ihre Anfrage. --> Kontakt
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Schritt 3: Vor-Ort-Termin
In welchem Zustand sich die Immobilie befindet, wird während eines Vor-Ort-Termin ermittelt. Während der detaillierten Begehrung wird fotografisches Beweismaterial angefertigt. Die übergebenen Unterlagen geben Hinweise über z. B. Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik wie Heizung und/ oder Lüftung sowie über bereits erfolgte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Verbrauchsabrechnungen von Strom, Erdgas oder Heizöl sowie die Schornsteinfegerprotokolle der vergangenen Jahre liefern wichtige Hinweise zu Ihrem Verbrauchsverhalten im Vergleich zu den ermittelten Energiekennwerten Ihrer Immobilie.
Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und Informationen finden Sie zusammengestellt in der Checkliste hier.
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Schritt 4: Die energetische Berechnung
Nun erfolgt die energetische Berechnung des so genannten Ist-Zustands der Immobilie. Die Güte wird im Vergleich zu einem zu errichtenden Neubau abgeleitet. Dabei sind 2 Energiekennziffern wesentlich: der Transmissionswärmebedarf in [W/m²K] und der Primärenergiebedarf in [W/m²a].
Sind die Energiekennzahlen für die Immobilie ermittelt, lassen sich die Schwachstellen nach Bauteilen wie Dach, Außenwand oder Fenster darstellen, die die Basis für die Ableitung energetischer Maßnahmen sind. Diese werden einzeln aufgeführt und bewertet, bevor sinnvolle Maßnahmenkombinationen (Varianten) gebildet und ebenfalls unter Wirtschaftlichkeitsaspekten bewertet werden.
Bei der Ableitung der Empfehlung legen wir Wert auf den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und umweltschonender Technologien. Dabei lassen wir ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihre weitere Lebensplanung nicht außer Acht. Die Ergebnisse werden in einem Beratungsbericht übersichtlich zusammengefasst und mit Ihnen detailliert besprochen.
Nun kennen Sie Ihre Möglichkeiten und können mit der Sanierungsplanung beginnen. Hat Sie die Seite überzeugt, dann sprechen Sie uns an. Über Referenzen geben wir Ihnen gern Auskunft. Einige Beispiele zu durchgeführten Energieberatungen und Sanierungen finden Sie hier.
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